Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen sowie geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Celler Schlosstheater e.V. (im folgenden „Theater“) und seinen Einzelkunden, Wieder-/Kommissionsverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden „Besucher“).

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnenten-Vertrages gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart. Die AGB gelten für Veranstaltungen des Theaters und für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Sie gelten grundsätzlich nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Theaters.

 

Preise

Normalpreis

Für Vorstellungen des Theaters werden unterschiedliche Preiskategorien und unterschiedliche Platzgruppen angeboten. Zusätzlich können bei bestimmten Vorstellungen (z. B. Sonderveranstaltungen, Premieren etc.) Zuschläge erhoben werden. Die angebotenen Preise, Ermäßigungen und Gebühren werden für das konkret zu erwerbende Ticket oder Abonnement beim Kauf angegeben.

 

Ermäßigungen

Ermäßigungen werden Ermäßigungsberechtigten für Repertoirevorstellungen gegen Vorlage des gültigen Nachweises vor Vorstellungsbeginn gewährt. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Eintrittskartenpreis gezahlt werden. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

Die Berechtigung für die Ermäßigung muss am Vorstellungstag wirksam bestehen.

Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Erwerb

Kartenreservierung

Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als verbindliche Reservierungen.

Schriftliche Kartenbestellungen (per E-Mail, Brief, Fax) gelten als verbindliche Reservierungen. Sie werden ab Veröffentlichung des Spielplans entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet.

Bei der Reservierungsbestätigung wird durch das Theater eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises mitgeteilt. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der reservierten Eintrittskarten verfällt die Reservierung ersatzlos.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung.

Die Abendkasse am jeweiligen Veranstaltungsort öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung.

 

Online-Erwerb

Der Internetverkauf von Eintrittskarten wird im Auftrag des Theaters durch ein Dienstleistungsunternehmen zu dessen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch des Theaters gelten auch in diesem Fall die AGB des Celler Schlosstheaters.

Ein Online-Ticket (Print@home) erhält der Besucher in elektronischer Form. Es ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem weißen DIN-A-4-Papier ausgedruckt wird oder auf dem Smartphone vorgezeigt wird. Es ist untersagt, das Online-Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Das Online-Ticket wird beim Einlass von einem Barcode-Leser identifiziert, geprüft und entwertet. Der Barcode muss gut lesbar sein und ist nur einmal verwendbar. Das Theater ist berechtigt, Inhabern eines Online-Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung zu untersagen.

Falls von einem Online-Ticket Kopien existieren, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Online-Tickets zu verlangen. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch.

 

Versand von Tickets

Wünscht der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkosten in Höhe von 2,- €.Das Versandrisiko liegt beim Käufer. Die Eintrittskarten werden dem Besucher auf eigenes Risiko zugeschickt. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.

 

Hinterlegung

Es können Karten auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Unbezahlt hinterlegte Karten werden in Rechnung gestellt

 

Weiterverkauf

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ohne schriftliche Einwilligung des Theaters untersagt.

 

Erstattungen

Rücknahme oder Umtausch

Gekaufte Karten sind von Umtausch oder Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert. Die Rücknahme bzw. der Umtausch von im Internet erworbenen Karten an der Theaterkasse ist ausgeschlossen. Eintrittskarten, die nicht an der Theaterkasse erworben wurden, können nur bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden.

Werden im Ausnahmefall auf Wunsch des Besuchers bereits an der Theaterkasse gekaufte Karten zurückgenommen oder umgetauscht, kann das Theater dafür eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € je Karte erheben. Erfolgt der Umtausch in eine höhere Preiskategorie, entrichtet der Besucher darüber hinaus die entsprechende Preisdifferenz. Die Rücknahme oder der Umtausch von Karten erfolgt ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten der Theaterkasse und ist nur bis drei Kalendertage vor der Vorstellung möglich. Ein Anspruch auf Umtausch, Stornierung oder Rücknahme von Karten besteht nicht.

Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen, Tauschgutscheinen oder Wahl-Abo-Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abo-Vorstellungen.

 

Vorstellungsausfall

Bei Ausfall einer Vorstellung oder bei einer Abweichung vom Spielplan werden die Karten von der Verkaufsstelle gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen oder in einen Gutschein umgetauscht. Weitergehende Ansprüche auf Kostenerstattung des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

 

Vorstellungsabbruch

Bei Vorstellungsabbruch wird der Eintrittspreis nur dann erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Bei Vorstellungen mit Pause ist die erste Hälfte die Vorstellung bis zur Pause, ansonsten gilt die Laufzeitlänge.

Bei anderen Kartenanbietern gekaufte Karten müssen an diesen zurückgegeben werden. Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt nach den gesetzlichen Vorgaben dem jeweiligen Wiederverkäufer.

 

Gutscheine

Theatergutscheine werden in Eintrittskarten für Vorstellungen derjenigen Spielzeit eingetauscht, für die der Gutschein ausgestellt ist. Wird der Gutschein ohne ausgewiesene Spielzeit oder sonstige Gültigkeit ausgestellt, bleibt er für Vorstellungen bis Ablauf von drei Kalenderjahren ab Ausstellung einlösbar.

Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der Eintrittskarte, verbleibt der Differenzbetrag auf dem Gutschein.
 

Abonnements

Allgemeines

Zahlung

Das Entgelt für das Abonnement wird mit dem Erhalt der Unterlagen fällig. Der fällige Betrag wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Zahlung ist per Banküberweisung oder im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Der Abonnementsbetrag kann auch in zwei Raten gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Platz entrichtet werden. Das Schlosstheater kann bestehende Preise eines Abonnements für die jeweils kommende Spielzeit anpassen und verändern.

Ermäßigungen

Sollte sich innerhalb der laufenden Spielzeit ein Ermäßigungsanspruch ergeben, legen Sie Ihre Ermäßigungsberechtigung bitte bis zum 15. Juli des Jahres der Theaterkasse vor. Später eingereichte Ermäßigungsberechtigungen können erst in der darauffolgenden Spielzeit berücksichtigt werden.

Erstattungen

Änderungen im Spielplan oder der Spielstätte bleiben ausdrücklich dem Schlosstheater vorbehalten. Ein Anspruch auf bestimmte Werke besteht nicht. Muss eine im Abo enthaltende Veranstaltung ausfallen oder vor der Pause abgebrochen werden, haben die Abonnenten einen Teil-Erstattungsanspruch. Kein Anspruch auf Ersatz besteht bei Vorstellungsänderungen, bei Abbruch einer Vorstellung nach der Pause, bei Änderung der angekündigten Besetzung, bei Versäumnis durch den Abonnenten oder Verspätungen seinerseits. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online- Medien) übernimmt das Schlosstheater Celle keine Gewähr. Ein Anspruch auf einen dauerhaft fest zugewiesenen Sitzplatz besteht ebenfalls nicht, falls Änderungen durch das Schlosstheater aus betrieblichen Gründen vorgenommen werden.

Termintausch

Termintäusche über die im Abonnement enthaltenen kostenlosen Täusche werden mit 2,- € pro Tausch und Platz berechnet.

Wechsel

Ein Wechsel der Abo-Art und Platzänderungen sind während der Spielzeit nicht möglich. Zur jeweils folgenden Spielzeit bietet das Schlosstheater die Möglichkeit, die Abo-Art, Sitzplatz oder Tag zu wechseln. Wünsche nach Verlegung des Abonnements auf einen anderen Tag bzw. in eine andere Preisgruppe oder nach einer Sitzplatzänderung können jederzeit bei der Theaterkasse angemeldet werden.

Kundendaten

Der Abonnent ist damit einverstanden, dass die mit der Abonnement-Anmeldung erhobenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der Datenspeicherung und Verarbeitung während der Laufzeit des Abonnements gespeichert und verarbeitet werden.  Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Zur Verbesserung unseres Kundenservice sind wir darauf angewiesen, dass uns die Kunden jede Änderung der Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse und ggf. Bankverbindung zeitnah mitteilen, damit alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zugesandt werden können.

 

  • Premieren- und Schlosstheater-Abo, Abo Kammermusikring

  • Die Abonnements sind Festplatz-Abonnements und umfassen 9 bzw. 7 Vorstellungen zu festen Terminen. Die Preise sind jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Es wird für die bezeichnete Spielzeit erworben und verlängert sich um je eine weitere Spielzeit, falls der Vertrag nicht bis zum 15. Juni der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
  • Einmal pro Spielzeit kann kostenlos eine Theaterführung besucht werden.
  • Für Festplatz-Abonnenten gilt der Abonnementausweis als Eintrittskarte. Bei Tausch eines Abo-Termins erhalten Sie an der Theaterkasse ein neues Einzelticket.
  • Der Abonnementausweis ist übertragbar. Zahlungspflichtig bleibt weiterhin der Abonnent. Abonnements für Schüler, Studierende und Schwerbehinderte dürfen nur an Personen mit gleicher Ermäßigungsberechtigung weitergegeben werden.
  • Abonnenten können rabattierte Karten an der Theaterkasse bei Vorlage des Abonnementsausweises erhalten. Die Höhe des Rabatts ist jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Ein Abo-Termin kann zweimal pro Spielzeit zu den regulären Kassenöffnungszeiten bis drei Werktage vor dem Vorstellungstag innerhalb derselben Produktion kostenlos auf einen anderen Tag getauscht werden.
  • Für Abonnenten des Kleinen Schlosstheater-Abos gelten die AGB des Wahl-Abos bezüglich der Zusammenstellung analog, wobei alle Produktionen auf der Spielstätte Schlosstheater zu wählen sind.
     
  • Wahl-Abo

  • Das Wahl-Abo ist zusammenstellbar aus den Eigenveranstaltungen des Schlosstheaters und umfassen 9 bzw. 7 Vorstellungen an wählbaren Terminen. Zu den Abos gehört je eine Mindest- und Höchstzahl an Vorstellungen auf der Hauptbühne. Die Preise sind jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Es wird für die bezeichnete Spielzeit erworben und verlängert sich um je eine weitere Spielzeit, falls der Vertrag nicht bis zum 1. Juni der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Abonnenten des Wahl-Abos stellen nach Erhalt der Terminübersicht der Spielzeit ihr Abonnement zusammen. Erfolgt seitens der Kunden keine Veranstaltungsauswahl vor Spielzeitbeginn (1. September), garantiert das Schlosstheater nicht für ausreichend verfügbare Plätze in der laufenden Spielzeit.
  • Einmal pro Spielzeit kann kostenlos eine Theaterführung besucht werden.
  • Die Abonnements sind übertragbar. Zahlungspflichtig bleibt weiterhin der Abonnent. Abonnements für Schüler, Studierende und Schwerbehinderte dürfen nur an Personen mit gleicher Ermäßigungsberechtigung weitergegeben werden.
  • Abonnenten können rabattierte Karten an der Theaterkasse bei Vorlage des Abonnementsausweises erhalten. Die Höhe des Rabatts ist jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Ein Abo-Termin kann einmal pro Spielzeit zu den regulären Kassenöffnungszeiten bis drei Werktage vor dem Vorstellungstag innerhalb derselben Produktion kostenlos auf einen anderen Tag getauscht werden.
  • Mix-Abo

  • Die Mix-Abos sind feste Produktionenzusammenstellung mit eingeschränkt wählbaren Terminen. Die Preise sind jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Es wird für die bezeichnete Spielzeit erworben und verlängert sich nicht automatisch.
  • Die Abonnements sind übertragbar. Zahlungspflichtig bleibt weiterhin der Abonnent. Abonnements für Schüler, Studierende und Schwerbehinderte dürfen nur an Personen mit gleicher Ermäßigungsberechtigung weitergegeben werden.
  • Termintäusche sind ausgeschlossen.
  • Abo Kultur Querbeet

  • Das Abo Kultur Querbeet ist ein Abonnement mit 7 bzw. 3 festen Vorstellungen der Reihe Kultur Querbeet. Die Preise sind jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Es wird für die bezeichnete Spielzeit erworben und verlängert sich um je eine weitere Spielzeit, falls der Vertrag nicht bis zum 15. Juni der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
  • Bei Erwerb und in den Folgejahren vor Spielzeitbeginn (1. September) können bis zu 4 Termine der Reihe kostenlos gegen Veranstaltungen des Schauspiels eingetauscht werden.
  • Einmal pro Spielzeit kann kostenlos eine Theaterführung besucht werden.
  • Die Abonnements sind übertragbar. Zahlungspflichtig bleibt weiterhin der Abonnent. Abonnements für Schüler, Studierende und Schwerbehinderte dürfen nur an Personen mit gleicher Ermäßigungsberechtigung weitergegeben werden.
  • Abonnenten können rabattierte Karten an der Theaterkasse bei Vorlage des Abonnementsausweises erhalten. Die Höhe des Rabatts ist jeweils dem Spielzeitheft und dem Aushang an der Theaterkasse zu entnehmen.
  • Ein Abo-Termin kann einmal pro Spielzeit zu den regulären Kassenöffnungszeiten bis drei Werktage vor dem Vorstellungstag innerhalb der Reihe Kultur querbeet bzw. derselben gewählten Schauspiel-Produktionen kostenlos auf einen anderen Tag getauscht werden.
  • Theatercard

  • Die Theatercard berechtigt zu einem Rabatt auf alle Karten zu Eigenveranstaltungen der Spielzeit, für welche sie erworben wurde. Der Rabatt entspricht der Theatercard-Bezeichnung in Prozent (20 %; 50 %; 100%)
  • Sie wird für die bezeichnete Spielzeit erworben und verlängert sich um je eine weitere Spielzeit, falls der Vertrag nicht bis zum 15. Juni der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
  • Die Theatercard ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
  • Die Theatercard berechtigt nicht unmittelbar zum Eintritt. Dazu muss die rabattierte Eintrittskarte erworben werden.
  • Die Theatercard 100 gilt nicht für Premieren der Hauptbühne und Sonderveranstaltungen. Sie berechtigt bei ausverkauften Veranstaltungen nicht zum Eintritt.

 

Vorstellungsbesuch

Einlass

Die Spielstätten des Theaters öffnen in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.

Nach Beginn der Veranstaltung besteht aus Gründen der Rücksichtnahme und des störungsfreien Veranstaltungsablauf kein Anspruch auf Nacheinlass. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.

 

Rollstuhlplätze

Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen barrierefreien Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

 

Garderobe

Jacken / Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen in der Garderobe gelassen werden. Sie dürfen im Schlosstheater nicht in den Saal mitgenommen werden, um im Falle einer Entfluchtung nicht im Weg zu sein.

Ist der Spind Schlüssel abhandengekommen, so wird die aufbewahrte Garderobe nur bei Nachweis oder Glaubhaftmachung des Rechts zum Besitz ausgehändigt. Die Kosten für das Auswechseln des Garderobenschlosses trägt der Besucher.

Stellt der Besucher Verlust oder Beschädigung an seiner Garderobe fest, so ist dies unverzüglich dem Vorderhauspersonal mitzuteilen.

Das Theater übernimmt keine über Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinausgehende Haftung für Gegenstände in der Garderobe.
 

Fundsachen

Fremde Gegenstände aller Art, die in den Räumlichkeiten des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal des Theaters abzugeben. Sie werden in der Verwaltung des Theaters aufbewahrt und nach Ablauf eines Jahres an das öffentliche Fundbüro abgegeben.

 

Hausrecht / Hausordnung

Intendant und Geschäftsführung üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind bei Veranstaltungen ferner der jeweilige Direktionsdienst, das Abendpersonal, das Vertriebspersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

Störungen

Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Smartphones und andere elektronische Geräte) sind auszuschalten.

Das Rauchen in den Räumen des Theaters sowie dem Schlossinnenhof ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die sog. E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum des Theaters im Celler Schloss grundsätzlich nicht gestattet.

 

Bild- und Tonaufnahmen

Das Theater ist berechtigt, Vorstellungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

Am Veranstaltungsort sind jegliche Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen durch den Besucher aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte bis zum Ende der Vorstellung einzuziehen. Die Herausgabe erfolgt erst nach Löschung der Aufnahmen durch den Eigentümer.

 

Sonstiges

Datenschutz

Die personenbezogenen Bestelldaten des Besuchers werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung in dem für die Anbahnung und Durchführung des Kaufvertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

 

Haftung / Schadensersatz

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Theaters erleidet, haften das Theater sowie dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Es wird gegebenenfalls keine gastronomische Versorgung angeboten.

 

Inkrafttreten

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab 1. Juni 2026 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

 

Celle, 31. Mai 2025

                                                                                                     

Claus Becker

Geschäftsführung